Die Kreismusikschule Goslar bemüht sich stets, alle Anfragen nach einem Kooperations-Angebot zu erfüllen. Neben konzeptionellen und organisatorischen Aspekten sind stets auch Fragen zur Finanzierung von Interesse. Die Finanzierungswege sind vielfältig und variieren stark mit den jeweiligen Budget-Möglichkeiten und Vorstellungen der Kooperationspartner sowie Vorgaben durch Gesetz oder Träger. Die Grundlage bildet daher stets das Gespräch mit der Musikschulleitung.
Die Kreismusikschule ist Partner des niedersächsischen Musikalisierungsprogramms „Wir machen die Musik“. Grundsätzlich werden in diesem Rahmen Fördermittel in begrenztem Maße für die Zusammenarbeit mit Kitas und Grundschulen über die Dauer eines Schuljahres zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stehen der Musikschule für Kooperationen mit nicht festgelegten Partnereinrichtungen in jedem Schuljahr ergänzend Mittel durch engagierte Firmen, Serviceclubs und Stiftungen zur Verfügung.
Ganztagsschulen verfügen in der Regel über die Möglichkeit, Mittel für die volle oder anteilige Finanzierung eines AG-Angebots beim Land Niedersachsen zu beantragen. Die Kreismusikschule bemüht sich, gegebenenfalls fehlende Mittel zur Kostendeckung durch Landesmittel oder Spenden von Serviceclubs, Stiftungen und Privatpersonen abzusichern.
Insofern Kitas die Finanzierung eines Musikschul- Angebots nicht über Förderverein oder Träger absichern können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten durch eine geringe Elternbeteiligung aller Teilnehmenden zwischen 5 und 15 Euro im Monat zu decken. In diesem Falle haben die Eltern einen auf die Angebotsdauer befristeten Vertrag mit der Musikschule mit Gebühreneinzug. Landesmittel oder Spenden von Serviceclubs, Stiftungen und Privatpersonen können die Elternbeteiligung zur Entlastung der Eltern ermäßigen.